

Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger (§37.3 SGB V)
Wir beraten Sie gerne und mit Erfahrung
Pflegeberatung für Pflegegeldempfänger
Besonders qualifizierte Pflegefachkräfte beraten pflegebedürftige Menschen, die von Angehörigen versorgt werden. Diese qualitätssichernden Beratungsbesuche sind für alle Pflegegeldempfänger verpflichtend:
- Pflegegrad 2 & 3 → zweimal jährlich
- Pflegegrad 4 & 5 → vierteljährlich
- Pflegegrad 1 → freiwillige Beratung auf Wunsch
Unsere Pflegefachkräfte beantworten Ihre Fragen zu pflegerischen Themen und prüfen, ob die aktuelle Unterstützung ausreichend ist. Dabei können unter anderem folgende Aspekte besprochen werden:
✔ Versorgung mit Hilfsmitteln (z. B. Badewannenlift, Rollator)
✔ Sicherheit durch ein Hausnotrufsystem
✔ Unterstützung mit Inkontinenzprodukten
Zusätzlich erhalten Sie wertvolle Informationen zu möglichen Entlastungsangeboten, falls eine Überforderung der pflegenden Angehörigen vorliegt.
Schulungen für pflegende Angehörige
Bei besonderen Pflegeproblemen bieten wir Schulungen an, um den Umgang mit pflegebedürftigen Menschen zu erleichtern. Unsere qualifizierten Pflegefachkräfte vermitteln praxisnahes Wissen zu speziellen Pflegetechniken – zum Beispiel zur rückenschonenden Mobilisation mit Kinästhetik.
💡 Das erwartet Sie in unseren Schulungen:
✔ Fachwissen für eine sichere und schonende Pflege
✔ Praktische Übungen ohne Zeitdruck
✔ Individuelle Beratung und Tipps für den Alltag
Die Schulungen finden in gesonderten Terminen statt und bieten ausreichend Zeit, das Gelernte praktisch zu üben. Angehörige oder direkt Betroffene können sich jederzeit für einen ersten Termin an uns wenden.
📅 Erinnerungsservice:
Als zusätzlichen Service erinnern wir Sie an anstehende Beratungstermine und vereinbaren diese rechtzeitig mit Ihnen.
💰 Kostenfreie Beratung & Schulung
Die Beratungsbesuche und Schulungen sind für Sie kostenfrei – die Kosten übernimmt in der Regel die Pflegekasse.